Jagdgenossenschaft Hundeshagen – Aktuelle Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Aktuelles

Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen mit Beschlussfassung über die Satzungsänderung.

Einladung zur Vollversammlung

Offizielle Bekanntmachung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen am 19. März 2026.

19.03.2026

Vollversammlung Jagdgenossenschaft Hundeshagen

Ort: Gaststätte Lips in Hundeshagen

Datum: 19. März 2026

Zeit: 18:30 Uhr

Hiermit werden die Jagdgenossen zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Hundeshagen eingeladen.

Ein wesentlicher Punkt der Versammlung ist der Beschluss über die Satzungsänderung sowie die Abstimmung über die neue Satzung.

Tagesordnung

Die Versammlung findet mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Beschluss über Satzungsänderung
  6. Vorstellung der neuen Satzung
  7. Abstimmung über die Satzungsänderung
  8. Öffentliche Diskussion
  9. Mitglieder haben das Wort
  10. Schlussworte
  11. Verabschiedung

gez. Karsten Windolph, Schriftführer

Teilnahme- und Stimmrechtsbedingungen

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Voraussetzungen für Teilnahme und Stimmabgabe.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft sowie ihre gesetzlichen Vertreter.

Stimmrecht

Jeder Jagdgenosse übt sein Stimmrecht persönlich aus.

Vollmacht

Eine Vertretung ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers durch die Gemeinde oder einen Notar beglaubigt ist (gemäß Satzung vom 08.11.1991).

Hinweis zur Satzung

Die neue Satzung liegt zur Einsicht im Amtsblatt der Stadt Leinefelde aus und kann zudem per E-Mail unter vorstand@jagdgenossenschaft-hundeshagen.de angefordert werden.

Wichtiger Hinweis

Eine Teilnahme ist nur möglich bei gültigem Grundbucheintrag bejagbarer Flächen innerhalb der Jagdgenossenschaft Hundeshagen oder mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Vollmacht.

Vollmacht

Ein Musterformular für die Vollmacht liegt der Einladung bei und sollte zusätzlich im Downloadbereich bereitgestellt werden.

Für die Vertretung in der Vollversammlung ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese ist nur wirksam, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers durch die Gemeinde oder einen Notar beglaubigt ist.

Das Vollmachtsformular sollte als PDF im Bereich Downloads bereitgestellt werden.