Jagdgenossenschaft Hundeshagen – Hinweise zu Wildschäden
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Wildschäden

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise zur fristgerechten Meldung von Wildschäden, zur Anzeige bei der zuständigen Gemeinde und zum weiteren Ablauf.

Wichtig: Fristen beachten

Bei Wildschäden zählt nicht langes Reden, sondern rechtzeitiges Handeln.

Fristgerechte Anzeige ist entscheidend

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden erlischt, wenn der Schaden nicht binnen einer Woche angezeigt wird.

Für Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen gilt die Anzeige innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.

Bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen nennt das offizielle Thüringer Formular für neu entstandenen Winterschaden spätestens den 1. Mai und für neu entstandenen Sommerschaden spätestens den 1. Oktober.

Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und das Verfahren der zuständigen Stelle im Einzelfall.

Wo ist der Schaden anzuzeigen?

Die Anzeige sollte nicht nur irgendwo landen, sondern bei der richtigen Stelle.

Zuständige Stelle

Die Anmeldung von Wildschäden erfolgt bei der zuständigen Gemeinde.

Nach rechtzeitiger Anmeldung wird die Gemeinde unverzüglich einen Termin zur Feststellung des behaupteten Schadens anberaumen.

Form der Anzeige

Die Anzeige sollte aus Beweisgründen immer schriftlich und nachvollziehbar erfolgen.

Wer nur telefoniert, hat am Ende oft nichts in der Hand. Schriftlich ist altmodisch, aber vor Gericht meist die klügere Erfindung.

Was sollte in der Meldung stehen?

Je genauer die Angaben sind, desto weniger Streit gibt es später über Ort, Umfang und Zeitpunkt.

Grundstück und Lage

Art des Schadens

Umfang und Nachweise

Ablauf nach der Anzeige

Nach der rechtzeitigen Anmeldung folgt das eigentliche Verfahren.

1. Termin durch die Gemeinde

Nach rechtzeitiger Anmeldung setzt die Gemeinde einen Termin zur Feststellung des behaupteten Schadens an.

2. Aufnahme des Schadens

Der Schaden wird vor Ort aufgenommen. Bis dahin sollte die Fläche möglichst in einem Zustand belassen werden, der die Feststellung zulässt.

3. Bescheid und weiterer Rechtsweg

Gegen den Bescheid kann binnen zwei Wochen seit Zustellung Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden.

Praxishinweise

Ein sauber dokumentierter Schaden ist mehr wert als fünf aufgeregte Telefonate.

Sinnvolle Schritte

Worauf man achten sollte

Kontakt und weitere Informationen

Für allgemeine Rückfragen können Sie die Kontaktmöglichkeiten der Jagdgenossenschaft nutzen.

Wichtiger Hinweis

Diese Kontaktangaben ersetzen nicht die form- und fristgerechte Anzeige bei der zuständigen Gemeinde.

Zur Kontaktseite

Downloads

Das offizielle Formular zur Anmeldung von Wildschäden sollte zusätzlich im Downloadbereich bereitgestellt werden.

  • Anmeldung von Wildschaden / Jagdschaden
    Formular nach § 46 Thüringer Jagdgesetz
    Zum Downloadbereich
  • Weitere Hinweise
    Ergänzende Unterlagen können ebenfalls dort bereitgestellt werden.
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