Grundstück und Lage
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Lage der Schadfläche
- Bezeichnung des Jagdbezirks
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise zur fristgerechten Meldung von Wildschäden, zur Anzeige bei der zuständigen Gemeinde und zum weiteren Ablauf.
Bei Wildschäden zählt nicht langes Reden, sondern rechtzeitiges Handeln.
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden erlischt, wenn der Schaden nicht binnen einer Woche angezeigt wird.
Für Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen gilt die Anzeige innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.
Bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen nennt das offizielle Thüringer Formular für neu entstandenen Winterschaden spätestens den 1. Mai und für neu entstandenen Sommerschaden spätestens den 1. Oktober.
Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und das Verfahren der zuständigen Stelle im Einzelfall.
Die Anzeige sollte nicht nur irgendwo landen, sondern bei der richtigen Stelle.
Die Anmeldung von Wildschäden erfolgt bei der zuständigen Gemeinde.
Nach rechtzeitiger Anmeldung wird die Gemeinde unverzüglich einen Termin zur Feststellung des behaupteten Schadens anberaumen.
Die Anzeige sollte aus Beweisgründen immer schriftlich und nachvollziehbar erfolgen.
Wer nur telefoniert, hat am Ende oft nichts in der Hand. Schriftlich ist altmodisch, aber vor Gericht meist die klügere Erfindung.
Je genauer die Angaben sind, desto weniger Streit gibt es später über Ort, Umfang und Zeitpunkt.
Nach der rechtzeitigen Anmeldung folgt das eigentliche Verfahren.
Nach rechtzeitiger Anmeldung setzt die Gemeinde einen Termin zur Feststellung des behaupteten Schadens an.
Der Schaden wird vor Ort aufgenommen. Bis dahin sollte die Fläche möglichst in einem Zustand belassen werden, der die Feststellung zulässt.
Gegen den Bescheid kann binnen zwei Wochen seit Zustellung Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden.
Ein sauber dokumentierter Schaden ist mehr wert als fünf aufgeregte Telefonate.
Für allgemeine Rückfragen können Sie die Kontaktmöglichkeiten der Jagdgenossenschaft nutzen.
Diese Kontaktangaben ersetzen nicht die form- und fristgerechte Anzeige bei der zuständigen Gemeinde.
Das offizielle Formular zur Anmeldung von Wildschäden sollte zusätzlich im Downloadbereich bereitgestellt werden.